Die Hygienepauschale geht in die nächste Runde

Zahnella • 18. März 2021

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine erneute Verlängerung der Corona-Hygienepauschale bis 30. Juni 2021 verständigt.

18.03.2021 - Zur Über­nahme der damit verbundenen Mehrkosten und um die hochwertige Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, hatte der Verband der Privaten Krankenver­sicherung (PKV) mit der Bundesärzte- sowie der Bundeszahnärztekammer bereits im Frühjahr einen Vergütungszuschlag abge­stimmt.

Diese sogenannte Corona-Hygienepauschale wurde nun noch einmal bis zum 30. Juni 2021 verlängert.


Zahnärzte können in analoger Anwendung der GOZ Nr. 3010 zum einfachen Satz eine Corona-Hygienepauschale von 6,19 Euro abrechnen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 GOZ darstellen.

Quelle: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen-2020/corona-hygienepauschale-pkv-extraverguetung-verlaengert/

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